Die Grafen Egen und Heinrich von Fürstenberg geben ihre Zustimmung, dass Ritter Johannes Bock von Kobenstein (Kolbenstein) genannte von ihnen zu Lehen gehende Güter und Gülten, nämlich 2 Joch Reben zu Bechelin und an Gülten 11 Schilling Pfennige, 7 Kappen, 9 Hühner, 50 Eier, 2 Viertel Roggen und 4 Sester Hafer, den Klausnerinnen zu Oberdorf bei Oberkirch überlassen hat und verzichten ihrerseits zu ihrem und ihrer Vorfahren Seelenheil auf alle Eigentumsansprüche.