Kaiser Friderichs Mandat an Herzog Ludwig von Bayern, der Landfrieden beßer zu beobachten der Stadt Fried in seinen Landen nicht Aufenthalt zu geben, ihr auch die Zufuhr der Leibs Nahrung aus seinen Landen, auch der ihrigen Handel, und Wandel darinnen, nicht wie geschehen, zu verbiethen, bey Straff 1000. Marck löthigen Goldes in die Kaiserliche Kammer etc. davon ist gegenwärtiges Vidimus von dem Hofgericht zu Augsburg an St. Matthaus Abend 1468.