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Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und
seine Nachfolger, dass er mit Zustimmung des Dekans Johann und des
Konvents von Fu...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1491-1500
1494 Mai 26
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben uff Montag nach dem Sontag Trinitatis anno Domini M° CCCC° nonagesimoquarto
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er mit Zustimmung des Dekans Johann und des Konvents von Fulda seinem Stallmeister (marstaller) Wetzel Braun (Wytzel Brawn) für noch nicht bezahlte und zukünftig zu leistende Dienste jährlich Erträge von neun Viertel Getreide, zur Hälfte Roggen (korn), zur Hälfte Hafer, von einem Hof in Maberzell auf Lebzeiten übertragen hat. Den Hof bearbeitet Nikolaus Neumann (Clas Newman). Hinzu kommen noch andere Ernteerträge (ingesneydt), die Nikolaus an den jetzt verstorbenen Heinrich (Heintz) Ziegenhorn abgeliefert hat. Nikolaus oder seine Nachkommen müssen alle aufgezählten Erträge jährlich an Michaelis [September 29] in Wetzels Haus in Fulda abliefern, ohne Widerspruch des Abtes oder seiner Nachfolger. Sollte Nikolaus mit der Ablieferung in Verzug kommen, müssen der Abt oder seine Nachkommen Nikolaus ermahnen und Wetzel behilflich sein. Sollte dies ohne Wirkung bleiben, kann sich Wetzel mit geistlichen und weltlichen Rechtsmitteln behelfen, bis er seine Bezahlung erhalten hat und entstandene Schäden ersetzt worden sind. Der Abt und seine Nachfolger können dies nicht verhindern. Im Fall von Wetzels Tod fallen die Einkünfte an den Abt und seine Nachfolger zurück; vorliegende Urkunde ist dann ungültig. Alle anderen Rechte des Klosters bleiben hiervon unberührt; dies darf aber nicht zu Lasten der Bezahlung Wetzels gehen. Dekan Johann und der Konvent von Fulda bekunden ihre Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dekan Johann mit dem Konvent von Fulda
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.