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Einreichung von Nachweisen durch die Provinzialbehörden auf Grund des Runderlasses vom 3.6.1920 der am 1.4.1920 gezahlten oder fällig gewesenen Ruhegehälter der ausgeschiedenen höheren Beamten bzw. der Hinterbliebenen der Hochbauverwaltung
Einreichung von Nachweisen durch die Provinzialbehörden auf Grund des Runderlasses vom 3.6.1920 der am 1.4.1920 gezahlten oder fällig gewesenen Ruhegehälter der ausgeschiedenen höheren Beamten bzw. der Hinterbliebenen der Hochbauverwaltung