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Einreichung von Nachweisen durch die Provinzialbehörden auf Grund des Runderlasses vom 3.6.1920 der am 1.4.1920 gezahlten oder fällig gewesenen Ruhegehälter der ausgeschiedenen höheren Beamten bzw. der Hinterbliebenen der Hochbauverwaltung
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Einreichung von Nachweisen durch die Provinzialbehörden auf Grund des Runderlasses vom 3.6.1920 der am 1.4.1920 gezahlten oder fällig gewesenen Ruhegehälter der ausgeschiedenen höheren Beamten bzw. der Hinterbliebenen der Hochbauverwaltung