Search results
  • 12 of 439

Lic. Caspar Jacob Hasenclever, kurpfälzischer Rat, Referendarius und Hofgerichtsadvokat, bezeugt anhand des vorliegenden Reversals, dass Ferdinand von Erwitte, Abt der Klöster Werden und Helmstedt, nach dem Absterben des fürstlich-münsterischen Erbmarschalls Ferdinand von Morrien zu Nordkirchen er am 20. Februar 1691 zwar den kurkölnischen Kämmerer und Oberjäger-, Forst- und Falkenmeister Dietrich Adolf von Weichs zu Rösberg mit dem stift-werdensche Lehen zu Nordkirchen, namentlich dem Haus und der Wohnung zu Buxfort, dem Bartelshof und dem Dickhof in der Bauerschaft Buxfort im Kirchspiel Selm, mit dem Schapenshof im Kirchspiel Nordkirchen, dem Gut Spodingdorf samt zwei dazugehörigen Gütern im Kirchspiel Seppenrade sowie den Geisthof im Kirchspiel Werne mit allen Gütern und Zubehör, ferner mit dem Erbe und Gut Oestorp, Vantags Henrichs Haus zu Ostorp genannt und gelegen im Kirchspiel Nordkirchen, belehnt habe, jedoch auf Ersuchen der Gräfin Maria Sophia von Hamilton (geborene Freiin von Weichs), Frau zu Tapfheim und Hirschberg, sowohl diese als auch die Gräfin Anna Catharina von Pálffys zu Bibersburg und Krumbach (geborene Freiin von Weichs), und des Fräuleins Anna Maria von Weichs mit obigen Lehngütern erneut belehnt habe. Es folgt das Transsumpt des Lehnbriefs gleichen Datums. Den Lehnseid schwört Lic. Caspar Jacob Hasenclever als Bevollmächtigter der drei Prinzipalinnen. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view
Loading...