Suchergebnisse
  • 60 von 124

Bischof Heidenrich von Münster verpfändet mit Zustimmung von Domdekan und -kapitel dem Rotger von Beesten (Besten), seiner Frau Gertrud und ihren Erben für 125 Mark münsterischer Pfennige seinen Hof zu Goplo im Kirchspiel St. Lamberti zu Coesfeld (Cosvelde). Wiederlöserecht des Bischofs alljährlich zu Ostern. Siegelankündigung desselben und des Domkapitels. crastino invencionis sancte crucis

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...