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Zuständigkeit der Bergbehörden für die Zechenbahnen, Bd 3
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Enthält v.a.: Dienstanordnungen für den Betrieb von Werkbahnen und Grubenanschlussbahnen.- Aufsicht über Schienenbahnen.
Akten
Darin: Bl. 10: Lageplan zur Dienstanordnungen für den Betrieb von Werkbahnen der Stadt Dresden auf Bahnhof Dresden-Elbufer-Altstadt.- Bl. 59a: Umschlag mit Zeitungen (Deutscher Reichsanzeiger 1936), über die Wegeübergänge in Schienenhöhe von Grubenbahnen.
Registratursignatur: 289 Ju A
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).