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Dienstwohnung des Oberamtmannes bzw. Landrates
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Enthält u.a.: Einrichtung von Notwohnungen in den Beamtenwohnungen im Schloss- und Oberamtsgebäude
Darin: Oberamts- bzw. Landratsamtsgebäude; Vorschriften über die Benutzung und Instandhaltung der Dienstwohnungen und anderer Wohnungen in staatlichen Gebäuden vom 24.08.1892, 15.09.1903, 01.05.1929, Drucke; Zeitungen; Pläne