Christoph, Erzbischof von Bremen gibt dem Paulskloster vor Bremen gegen einen Jahreszins von einem rheinischen Gulden sein und der Stifter Wischland zu Berne für die Dauer seines Lebens oder bis dahin in Gebrauch, dass er desselben um Behuf seines Schlosses Hagen, dem es zuständig ist, oder behufs der Stadt Bremen bedürfen sollte. Datierung: 1518 Dezember 4 (an daghe Barbare der hilgenn juncfrouwenn)