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Anstellung und Gehalte der Floßaufseher im Schwarzwaldkreis, Aufhebung der Flößerei auf dem Neckar oberhalb der Enzmündung und auf der Glatt einschließlich ihrer Seitenbäche Lauter und Heimbach mit Wirkung vom 31. Dez. 1900 ab
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Anstellung und Gehalte der Floßaufseher im Schwarzwaldkreis, Aufhebung der Flößerei auf dem Neckar oberhalb der Enzmündung und auf der Glatt einschließlich ihrer Seitenbäche Lauter und Heimbach mit Wirkung vom 31. Dez. 1900 ab