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Nikolaus von Oldenburg-Delmenhorst, vormals Erzbischof von Bremen, und die Grafen Christian, Moritz und Gerd VI. von Oldenburg erlauben ihrem leibeigenen Meier Bruneke Hobbeken aus Helle, sich mit Hemppeke, Reiners (Reyners) Tochter, zu verheiraten, und bestimmen, dass eines der Kinder, die aus dieser Ehe hervorgehen werden, als eigenhörig auf der Stelle zu bleiben hat, während die anderen frei sein sollen. Außerdem gestatten sie der Braut, jederzeit frei mit ihrem Brautschatz von dannen zu gehen. 1441 Mai 08 (des mandages na Jubilate)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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