Bernd ther Stegen macht bekannt, dass Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm ihn zugunsten seiner Ehefrau Katharina Essingholt mit dem Gut Groß-Essingholt im Kirchspiel Rhede, Bauerschaft Crumhart, zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat durch seinen Stiefsohn Johann Heinrich Essingholt huldigen lassen. Anwesend waren Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger AlbertLauten, Appellationskommissar und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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