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Georg Dietrich vom Prandt zum Stain und Podenstain bekundet, dass Abt Hieronymus von St. Emmeram ihm die Vogtei von Neuenschwand (Newen Schwandt), wie er sie von dem verstorbenen Abt Ambrosius am 22. Februar 1579 (siehe Urkunde Nr. 3613) als Lehen empfangen hat, zu Lehen verliehen hat, und leistet ihm hierfür Lehenspflicht. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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