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Rechtfertigung des Frühmessers Scheibel zu Hirrlingen hinsichtlich seines 1783 erfolgten, gesetz- und verbotswidrigen Eintrittes in das schweizerische Benediktinerkloster Rheinau. Verschiedene, meist anonym vorgebrachte Vorwürfe gegen Scheibel (u.a. daß er "aus Mangel an Pastoralkenntnissen" eine gebärende Frau ohne Reichung der Sakramente habe sterben lassen). Zehntstreitigkeiten zwischen dem Hirrlinger Frühmeßbenefizium und Freiherrn von Wächter (vgl. Nr. 2225 (a) dieses Bestandes).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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