Hanns Burckhart von Haymenhofen zu Burgberg bekennt, daß er die 1000 fl., die aus dem durch Jos von Ratzenriedt zu Ratzenriedt und Hanns Walther von Laubenberg zu Laubenbergerstain Erbe verkauften Erbe seiner verstorbenen Ehefrau Cristina von Haymenhofen, geb. von Sürgenstain, erlöst worden sind, von seinem Schwiegervater Hanns von Sürgenstain zu lebenslänglichem Nießbrauch empfangen hat. Zur Sicherstellung des Erben, seines Sohns Hanns Caspar, verschreibt er ihm sein Allod und die Lehen, die er vom Fürstabt Wolffganng und dem Stift Kempten hat, wobei die Lehen auch im Falle der Not nicht verkauft werden dürfen. Fürstabt Wolffgang gibt dazu seinen Konsens. - S 1: Fürstabt Wolfgang, S 2: Hans Burkard von Heimenhofen - "Beschehen zu Augspurg den dreyundzwainzigisten tag Maii" 1551.