Reinhard (Reynhardt), Abt des Stifts Corvey (Corveie), erlaubt dem Georgen Kramer, den er mit einigen Lehngütern belehnt hat, die von den vorigen Lehnträgern verpfändet sind und die Kramer deshalb ohne Erlegung des Pfandschillings nicht an sich bringen konnte, dass nach seinem Tod seine Erben den ausgelegten Pfandschilling entrichten. Am dinsdage nae dem sundaghe trinitatis.