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Schleusingen: Dem Magistrat und dem Stadtrichter jährlich mit resp. 127 Reichstalern 12 Groschen und 56 Reichstalern und 16 Groschen aus der Akzisekasse gewährte Vergütungen für Freigebäude
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Schleusingen: Dem Magistrat und dem Stadtrichter jährlich mit resp. 127 Reichstalern 12 Groschen und 56 Reichstalern und 16 Groschen aus der Akzisekasse gewährte Vergütungen für Freigebäude