Anfrage des Kriegsministeriums, Departement für das Invalidenwesen über die Bestimmungen wegen der Höhe des den Offizieren bei gerichtlichen Beschlagnahmen zu belassenden Besoldungs- bzw. Pensionsbetrages. Erwidert, daß nach einer Bekanntmachung vom 19. Dezember 1834 Pensionen hier arrestfrei sind