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Bekanntmachung des VII. Armeekorps in Münster: Änderung der Verordnung vom 2. Dez. 1916 über die Stillegung von Bauten; alle Bauvorhaben, einschließlich Notstandsarbeiten und Straßen- und Kanalisationsbauten, müssen nunmehr bei der Kriegsamtsstelle in Münster angemeldet und von derselben genehmigt werden. Münster, 12. Mai 1917

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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