Kurfürst Clemens August von Bayern als Bischof von Münster belehnt Hermann Heymann mit dem Erbe und Gut genannt Ramsolhof mit Zubehör in der Bauerschaft Bracht im Kirchspiel Sendenhorst als Freistuhlgut, welches der vorherige Fürstbischof Franz Arnold zuvor dessen Vater Hermann Heymann zu Lehen gegeben hatte. Der Lehnbrief wird dem bevollmächtigten Weltlichen Hofgerichtsprokurator Johann Rotger Kocks ausgehändigt. Zeugen: Dr. jur. Christoph Bernhard Zurmühlen, Offizial, Hofrat und Advocatus patriae, und Dr. jur. Carl Heinrich Wibbert, Hofrat. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn