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Beldin, der Schultheiß, und der Rat zu Bergheim bekunden, daß der Küfer Heintzin und seine Ehefrau Elisabeth, Bürger daselbst, mit ihren Kindern Katharina, Ita und Hennin auf ihre Ansprüche an den (nicht näher bestimmten) Gütern verzichten, die ihr verstorbener Schwager, der Priester Werner von Bergheim, dem Kloster Ettenheimmünster vermacht hat

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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