Search results
  • -4 of 13,661

Rudolff der ander, erwählter Römischer Kaiser [...], bestätigt auf Bitten des Wolff Hiltprandt von Werdenstain Urk. 1559 VII 5 (Insert) für ihn und seine Brüder und Vettern Hanns, Hanns Christoff und Hainrich von Werdenstain und verleiht ihnen darüber hinaus die Freiheit, daß ohne ihre Erlaubnis ihre Untertanen von Juden nichts leihen und mit Juden keine Verträge, außer um Gegenstände des täglichen Bedarfs oder auf offenen Märkten, schließen dürfen. Verpflichtungen, die entgegen dieser Freiheit eingegangen werden, sollen weder vor dem Hofgericht Rotweil noch vor Land- und anderen fremden Gerichten anerkannt werden. Bestehende Judenschulden sollen nur gültig sein, wenn sie denen von Werdenstain auf ihr Erfordern angezeigt werden. Diesen wird erlaubt, auf ihrem freieigenen Boden eine Mühle zu erbauen. - S: Aussteller - "Geben in unser und des Reichs statt Regenspurg den ain und zwaintzigisten tag des monats Octobris" 1576.

Show full title
Staatsarchiv Augsburg
Loading...