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Der Ritter Heinrich Korff (Korf) bekundet, daß er in Gegenwart des Domdekans und -kapitels, der Edelherren Balduin, Herr von Steinfurt (Steynvorde), und Hennann, Burggraf in Stromberg (Stromberghe), der Ritter Bernhard d.Ä. Droste (Drosceten) und Hermann von Schonebeek (Sconenbeke), des Bernhard Cleyhorst, Bürgermeisters, des Sweder von Ahlen (Alen) und des Gottfried Travelman, Ratmannen der Stadt Münster, mit Zustimmung seiner Frau und seiner Erben der münsterischen Kirche, vertreten durch den Domdekan Lubbert von Langen und den genannten Edelherrn von Steinfurt, das Eigentum des vom Kloster Rengering (Renegerinc) gekauften Hofes (mansus) Syttelkamp geschenkt hat, auf einem Teil dessen sein Haus (mansio) Harkotten (Horekoten) gebaut ist. Er hat weiterhin das Eigentum dieses Hauses, soweit es auf dem genannten Hof und in der gemeinen Mark (menemarke) erbaut ist, geschenkt. Das Haus soll Offenhaus der Kirche sein. Die geschenkten Güter hat er von der Kirche als Lehen zurückerhalten, das in männlicher und weiblicher Linie vererbt werden kann. Führt ein Bischof Fehden ohne Zustimmung von Kirche und Diözese, brauchen der Aussteller und seine Erben ihn nicht in ihr Haus aufzunehmen, wenn sie nicht wollen. Wird dieses von Feinden erobert, belagert oder mit Befestigungswerken umgeben (precastellata, quod vulgariter betimmerz dicitur), haben Kirche und Diözese zur Wiedergewinnung oder Befreiung Hilfe zu leisten, wie bei anderen Offenhäusern der Kirchen üblich. Der Aussteller, der Edelherr von Steinfurt und der Burggraf von Stromberg kündigen ihre Siegel an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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