Antrag der Abgeordneten Dr. Karl Brater und Genossen auf Ausdehnung der Bestimmung des Art. 40 Ziff. 4 des Wehrverfassungsgesetzes auf städtische Handelsschulen und Privatlehranstalten (Schulabschluss als Voraussetzung zum einjährigen Freiwilligendienst)