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Ausfertigung von Schuldverschreibungen über 400 Millionen Mark 4%iger konsolidierter Staatsanleihe, deren Kündigung bis zum 1. April 1918 ausgeschlossen ist, auf Grund der Gesetze vom 25. Juni 1904, 6. Juni 1905, 29. Mai 1907 und 20. März 1908
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Ausfertigung von Schuldverschreibungen über 400 Millionen Mark 4%iger konsolidierter Staatsanleihe, deren Kündigung bis zum 1. April 1918 ausgeschlossen ist, auf Grund der Gesetze vom 25. Juni 1904, 6. Juni 1905, 29. Mai 1907 und 20. März 1908