Vollziehung des Gesetzes vom 18. Juni 1849 über die Ausdehnung des Gemeindeverbands auf sämtliche Teile des Staatsgebiets bezüglich der im Oberamtsbezirk bestehenden Kameralstraßen auf den Markungen Maulbronn, Diefenbach, Lienzingen, Derdingen und Illingen, Unterhaltung der Nachbarschaftsstraße durch den Staatswald Mühlwald auf der Markung Diefenbach