Schäden an Straßen, Brücken, Schiffahrts- und Floßstraßen, Fluß- und Uferbauten durch Hochwasser und Hagel in den Jahren 1895/1896, Verwendung der durch das Gesetz vom 25. Mai 1896 zur Bestreitung außerordentlicher Ausgaben bewilligten Mittel zu diesen Bauten