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Abt Georg von Kempten belehnt Joß von Lanngennegg zu Bergen mit Gülten und Zinsen aus Gütern zu Oberdorf, Burckach, See, Kurtzberg, Layterberg, Hewsern, Zell und aus der Wiesmahd "die Pittlen", die früher Wilhalm Kreer und Guta von Bergen innegehabt haben, dann mit Gülten und Zinsen aus Gütern zu Oberdorf, See, Laiterberg, Burckach, Gundels und Hayberg, die vorher Lorenntz Hiltpranndt von Werdenstain zum Reichholtz und Newenriedt als Lehentrager für Katharina und Constantia die Strölerinen, Erbinnen der Margaretha Strölerin, geb. von Thannegg, und Jorg Wettlin von Honnberg zu Honnberg als Lehentrager seiner von Margaretha Strölerin stammenden Tochter Ursula innegehabt haben und der Belehnte mit lehenherrlichem Konsens von ihnen erkauft hat. Diese Lehen, die bisher Taschenlehen gewesen sind, werden in Schild- und Edelmannslehen, die im männlichen und weiblichen Stamm vererblich sind, verwandelt. Soweit die Zinse ablösig oder widerkäuflich sind, bleibt den Schuldenern Ablösung bzw. Widerkauf vorgehalten. - S: Aussteller - "Uf den driten tag des monnaths Octobriss" 1563.

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Staatsarchiv Augsburg
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