Kurfürst Ferdinand von Bayern als Bischof von Münster bestätigt, dass Johann Heidenreich von Voerden nach dem Absterben seines Bruders Jobst von Voerden, gewesener Domküster, vermöge eines unter den Brüdern von Voerden aufgerichteten Kontrakts über die innehabenden Allodial- und Lehngüter, von denen drei stift-münsterische Lehngüter mit Namen Merßhaus, Elinckhof und Rensinck dem Johann Heidenreich von Voerden zufielen und mit denen Heinrich Bernhard de Wendt belehnt worden waren. Da jedoch aus der Not heraus die genannten drei Lehnstücke an die Eheleute Johann von Bulo und Elisabeth Liborth verkauft werden mussten, werden die Eheleute von Bulo nach präsentierter Vollmacht mit diesen drei Erben belehnt. Zeugen: Lic. Heinrich Modersohn und Lic. Bernhard Brümmer. Siegelankündigung des Ausstellers und Unterschrift des Zeugen Heinrich Modersohn