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Konrad von Bußnang, Domherr zu Straßburg, entscheidet, daß der Streit zwischen dem Kloster Ettenheimmünster und dem Stift Lautenbach um einen jährlichen Zins von 40 Vierteln Korn und 1 Viertel Erbsen aus dem Zehnten der dem Kloster inkorporierten Kirche zu Stotzheim, auf den das Stift Ansprüche erhebt, vor Meister Dietrich von Wesel in letzter Instanz entschieden werden soll

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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