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Vertrag, so durch Bayern, und Württemberg zwischen dem Dom Capitul, und der Stadt Augsburg, puncto Jurisdictionalium in der Domkirche, der Landvogtey, u. anderer damals mitstandenen Differenzien aufgericht worden.
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Vertrag, so durch Bayern, und Württemberg zwischen dem Dom Capitul, und der Stadt Augsburg, puncto Jurisdictionalium in der Domkirche, der Landvogtey, u. anderer damals mitstandenen Differenzien aufgericht worden.
Reichsstadt Augsburg Urkunden >> Einleitung >> 04 Verträge und anders zwischen dem Bischof, Dom Capitul, und der Stadt Augsburg (Rep. XXXIII.-XLI., LXVI.)
25.05.1582
Or. Perg. Libell mit 2 angeh. S. in Holzkapseln, und Pag. Libell mit 14 Siegeln; 48 Seiten ; Libell