Vogt und Gericht zu Oppenau entscheiden einen Streit zwischen Hans Sulzbader beziehungsweise dem Junker Jerg von Bach einerseits und dem Kloster Allerheiligen beziehungsweise der Kapelle zu Lauterbach andererseits wegen eines Rebberges, der von Jerg von Bach als Bestandteil des von ihm an Sulzbader ausgegebenen Erblehens beansprucht wurde, zu Gunsten des Klosters beziehungsweise der Kapelle.