Der Notar Bernhardus Averdunck gibt zu Protkoll, dass vor ihm an Gerichtsstatt der minderjährige Gerhardus Hake, natürlicher Sohn des verstorbenen Ludolphus Hake, zusammen mit dem ihm vom Offizial als Vormund bestellten Magister und Prokurator Lodowicus Kock erschienen sei und die von ihm von seinem verstorbenen Vater testamentarisch vermachten 30 rheinischen Gulden, jeder zu 2 Hornschen Gulden gerechnet, empfangen und darüber den Testamentsvollstreckern des verstorbenen Ludolf Hake, seiner Witwe sowie Prior und Konvent zu Bentlaghen in bester Form quittiert habe, indem er sich aller Ansprüche darauf begeben habe. Zeugen: Ludolphus, Dekan in Nottelen, Testamentsvollstrecker des verstorbenen Ludolf Hake, Johannes de Daventria, Kanoniker zu St. Mauritz, Johannes Vunhoff, Kanoniker zu Beckum. Sonnabend, in paradiso ecclesie Monasteriensis