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Heinrich Westfal, Domherr zu Paderborn, und seine Brüder Lubbert und Johann verpflichten sich gegen Bischof Simon, die von ihnen verpfändeten Güter, nämlich ein Viertel des Zehnten zu Blechusen, ein Gut zu Synstorpe bei Wünnenberg und den Stepelehof bei Ostlangen, den ihr verstorbener Notar Heinrich der neuen Kapelle, de gebuwet is uppe deme portike der Kerken to Paderborn, unter Wiederkaufsrecht übertragen hatte, binnen 10 Jahren einlösen zu wollen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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