Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Die zur Erreichung nach § 6 des Gesetzes vom 25.5.1873 festgestellten Normalbeträge der Klassensteuer auf die veranlagte Jahressteuer zu entrichtenden Beträge
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Die zur Erreichung nach § 6 des Gesetzes vom 25.5.1873 festgestellten Normalbeträge der Klassensteuer auf die veranlagte Jahressteuer zu entrichtenden Beträge
Finanzministerium >> 05 Abteilung für direkte Steuern >> 05.04 Direkte Steuern in Preußen >> 05.04.03 Klassensteuer, Kontribution, Grundsteuer >> 05.04.03.05 Veranlagung und Pflichtigkeit