Landgraf Wilhelm von Hessen bestätigt, nachdem er mit der Gräfin Anna einen Erbvertrag geschlossen und die Burgmänner und Amtleute von Tecklenburg ihm Erbhuldigung geleistet, den Burgmannen und Untertanen der Grafschaft Tecklenburg ihre Freiheiten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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