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Brunnen und Wasserleitungen, OA Künzelsau
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Enthält: Ailringen, Teilgemeinde Rodachshof, Gde. Belsenberg, Braunsbach, Buchenbach, Criesbach, Crispenhofen, Dörzbach, Teilgemeinde Diebach, Gde. Fichtenberg (OA Gaildorf), Hohebach, Ingelfingen mit Teilgemeinden Bobachshof und Jägerhaus, Jagstberg, Künzelsau, Laßbach, Meßbach, Teilgemeinde Schleierhof, Gde. Muthof, Niedernhall mit Teilgemeinde Hermersberg, Schöntal mit Teilgemeinde Rossach, Sindeldorf, Teilgemeinde Wolfsölden, Gde. Steinbach, Teilbach Tierberg, Gde. Steinkirchen, Unterginsbach, Weißbach, Westernhausen, Zaisenhausen.
Darin: Verwaltungsrechtssache der Müller Karl Dittmann in Weißbach und Georg Gnann in Crispenhofen gegen die Teilgemeinden Diebach und Bobachshof, Gde. Ingelfingen, wegen Feststellung der Öffentlichkeit eines Gewässers, 1911-1912 mit Lageplan über die frühere Quelle sowie über die im Jahr 1909 errichtete Pumpstation für die Wasserleitungen Diebach und Bobachshof, 9.3.1911.