Amtsrechnung des Hofküchenamts:. 1.) Einnahmerechnung über die in natura gelieferten und in Geld abgelösten Küchengefälle. 2.) Ausgabenrechnung der Hofküche; [Alter Titel: Rechnung, waß ahn des hochfürstl. Stüfft Kempt. Kuchengeföll von dem 1.ten Januarii biß den 31.ten 10br. 1704 für Kuchengeföll gelifert, auch waß mit Gelt ist bezahlt worden, so hierinnen sich fünden würdt]; [Überlieferung: Reinschrift]