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Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) bekundet: Äbtissin und Konvent der Nonnen zu Allendorf (Alden-) haben zwei von seiner Kirche zu Lehen rührende Güter - eines genannt die Horst, das andere im Dorf Langenfeld (-felde), das Erbe bebaut - beim Knappen Gottfried von Wildprechtroda (Wilbrechtrode) dem Älteren, Burgmann des Abtes, gekauft und gebeten, diese dem Kloster zu übereignen. Da er das Kloster, das ihm unterstellt ist, fördern möchte, kommt der Abt dem gerne nach und übereignet die Güter mit Zustimmung des Dekans und des Konventes seines Klosters in aller Form dem Kloster Allendorf; dieses hat dafür jährlich an Michaelis [29. Sept.] vier Pfund Wachs zusätzlich zu den bisherigen Verpflichtungen an die Kammer des Abtes zu liefern. Der Abt siegelt; der Dekan Gottfried und der Konvent kündigen ihr Siegel zum Zeichen der Zustimmung an (2).

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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