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Vor dem Straßburger Hofgericht bekennt Hermann gen. Merckelin Hermann zu Ottersweier, dass er von Haus, Hof und genannten Gütern zu Ottersweier der Johanniter-Kommende zum Grünenwörth zu Straßburg eine jährliche Gült von 2 Kapaunen und 2 Hühnern sowie den Todfall schuldet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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