Kompetenz der Militärbehörden bei Erteilung der Auswanderungskonsense an landwehrpflichtige Untertanen und Bestrafung derselben; die Bestrafung der ohne Erlaubnis ausgetretenen Landwehrpflichtigen, sowie die Auswanderungen militärpflichtiger Personen überhaupt, Bd. 6