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Geschichte des Bestandsbildners: Das katholische Oberschulkollegium wurde im Jahre 1855 gegründet (Oldenburgische Gesetzessammlung, Bd. 14, S. 1087 f., Bekanntmachung vom 1. August 1855 und ebd. S. 617 ff., Gesetz vom 3. April 1855; hier auch genaue Festlegung der Kompetenzen). Parallel dazu wurde am 4. April 1855 ein Schulgesetz erlassen (Oldenburgische Gesetzessammlung, Bd. 14, S. 617 ff.). Vorgängerin des katholischen Oberschulkollegiums ist die im Jahre 1803 gegründete und am 13. Januar 1814 erneuerte (Oldenburgische Gesetzessammlung Bd. 1, S. 51) "Kommission zur Wahrung der römisch-katholischen geistlichen Angelegenheiten" (vgl. Best. 70-IX; auch Best. 33-4, Best. 33-5, Best. 165-6, Best. 252). Aus der Registratur dieser Kommission wurden zahlreiche Akten in die ältere Registratur des katholischen Oberschulkollegiums als Vorakten übernommen. Die Mehrheit der Mitglieder des katholischen Oberschulkollegiums wurde im Einvernehmen mit dem Offizialat in Vechta vom Großherzog ernannt. Mitglied musste der vorsitzende Geistliche des Offizialats sein.
Die Oberschulkollegium stand über den katholischen Schulachten der Gemeinden und Städte des Herzogtums, deren Zusammensetzung und Kompetenzen sich nicht von denen der evangelischen Schulachten unterschied. 1910 ging das evangelische Volksschulwesen auf die politischen Gemeinden über. (Schulgesetz vom 4. Februar 1910 (Oldenburgische Gesetzessammlung, Bd. 37, S. 413 ff.). Der Einfluss der katholischen Kirche blieb über die Mitgliedschaft der örtlichen Geistlichen im Schulvorstand erhalten.
Im Jahre 1933 wurde es im Rahmen der Vereinfachung und Verbilligung der öffentlichen Verwaltung wieder aufgehoben (Oldenburgische Gesetzessammlung, Bd. 48, S. 171 ff., 265: Gesetz vom 27. April 1933). Nachfolgebehörde wurde der Oldenburgische Minister der Kirchen und Schulen.
Bestandsgeschichte: Die Akten des katholischen Oberschulkollegiums verteilen sich auf insgesamt drei Registraturen. Die ältere reicht bis etwa 1890. Sie wurde bereits 1932 an das Staatsarchiv abgeliefert. Die mittlere umfasst im wesentlichen den Zeitraum von 1890 bis 1921, die jüngere von 1921 bis 1933. Die Zählung des Bestands beginnt bei 501 mit der so genannten älteren Registratur.
Literatur: Johann Paul Ernst Greverus, Ideen zu einer Revision des gesamten Schulwesens, Oldenburg 1836; Christian Harms, Das Schulwesen des Großherzogthums Oldenburg, Oldenburg 1882; Dietrich Kohl, Vom Schulwesen in der Stadt Oldenburg in Vergangenheit und Gegenwart, Oldenburg 1929; Kurt Hartong, Beiträge zur Geschichte des Oldenburgischen Staatsrechts, Oldenburg 1958, S. 197ff.; Elvira Drobinski/Siegfried Jaster/Hans-Georg Krupp, Das niedere Schulwesen im Herzogtum Oldenburg, 1785-1811, Oldenburg 1977; Hilke Günther-Arndt, Volksschullehrer und Nationalsozialismus. Oldenburgischer Landeslehrerverein und Nationalsozialistischer Lehrerbund in den Jahren der politischen und wirtschaftlichen Krise 1930 - 1933, Oldenburg 1983; Hilke Günther-Arndt, Vom Seminar zur Universität 1793-1993. 200 Jahre Lehrerbildung in Oldenburg, Oldenburg, 1993; Rolf Schäfer, Kirchen und Schulen im Landesteil Oldenburg im 19. und 20. Jahrhundert, in: Albrecht Eckhardt/Heinrich Schmidt (Hg.), Geschichte des Landes Oldenburg, 4. Aufl. Oldenburg 1993, S. 791-841; Rolf Schäfer (Hg.), Oldenburgische Kirchengeschichte, 2. Aufl., Oldenburg 2005, S. 473 ff.