Kurfürst Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels als Bischof von Münster belehnt Dr. jur. Johann Dionysius Claweshaus zugunsten des Bernhard Sinningen, als Lehenträger Anton Henrich Kemper, Gottschalck Volckers, Johann Jodden, Anton Terhechter, Johann Rolves und Angelen Simons mit den Creutzacker, mit einem kleinen Stücklein zwischen Middendorfs und Siebers mit den Rawendahlen, ferner weitere Ländereien, deren Lage und Angrenzungen genau beschrieben werden, sowie mit dem Diecksacker zwischen Dellenkamps und Eggings Ländereien nebst allen zugehörigen Pertinenzien, Rechten und Gerechtigkeiten, allesamt gelegen im Kirchspiel Stadtlohn, die sie bereits vom vorherigen Fürstbischof zu Lehen hatten. Zeugen: Bernhard Anton Homeier, Johann Henrich Zurmühlen, Ferdinand Theodor Gröninger und Gottfried Anton Engeler, allesamt der Rechten Doktoren, Lehnkommissare und Hofräte. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkanzlei und Unterschriftsankündigung des Landesherrn