Ableben des Predigers der Kirche St. Nikolai Johannes Bolemann und die Wiederbesetzung des dortigen Pfarrdienstes unter der Voraussetzung, dass der neuen Pfarrinhaber die älteste Tochter des Verstorbenen heiratet (um die Witwe und ihre Kinder zu ernähren) und bei Regelung der Baukosten, die durch den Stadtbrand entstanden sind