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Jacob Halbmayer, Schultheiß, und die Richter des Stadtgerichts zu Rottenburg bekunden, daß vor ihnen die Amtsleute von Rottenburg erschienen sind, um gegen die aus Bondorf stammenden Hans Reister, Hans Schelling d.J., Martin und Hans Ruffen in folgender Angelegenheit zu klagen. Die vier Angeklagten sollen im Wirtshaus zu Obernau am Sonntag nach Michaelis Rudolf Ruf, Schultheißen zu Nellingsheim, durch einen Stich tödlich verletzt haben. Die Richter verurteilen Hans Reister, Martin und Hans Ruffen zum Tode durch das Schwert; Hans Schelling d.J. wird freigesprochen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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