Kaspar Wolf von Renchen, Hans Mattheus Mußler, Amtmann zu Lahr, Hans Schöner von Straubenhard und Franz Röder von Diersburg entscheiden als Schiedsleute die Streitigkeiten zwischen den Brüdern Hans Adam und Rudolf von Neuenstein einerseits und Dietrich von Hornberg als Vormund der Susanna Marschaltz von Zimmern andererseits wegen benannter Zinsen zu Urloffen, Zusenhofen, Schutterwald und Bühl.