Ausgleichsbeihilfen an notleidende Kreise des rheinisch-westfälischen Industriegebietes für die Stadtkreise Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck und Recklinghausen sowie für die Landkreise Beckum, Lüdinghausen und Recklinghausen des Regierungsbezirks Münster i. W.