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Hinricus Verinck, Siegler des Hofes und des Bischofs zu Monster in geistlichen Sachen "gemeyne vicarius", bezeugt, dass Johan Krechter, Pastor zu Mesem, Meister Gerd Bode, Vikar im Armenhaus zu Rene, Hinrick Lunther, Domvikar zu Munster, und Bernardus Bode, Bürger zu Rene, als Exekutoren der verstorbenen Gertrud Mesemes gen. Hanebenen, Bürgerin zu Rene, in Ausführung ihres Testaments mit der Auflage, ihren Bruder Everdt zu versorgen und nach dessen Tode Renten bei einem Kloster oder einer Stadt zugunsten von "armen clercken tor schole und armen megeden to cloester" anzulegen, dem Prior und Kreuzordenskonvent zu Bentlage einen Betrag rheinische Goldgulden übergeben haben, die dafür einen Teil Kuhweide vor Groninghen "buten der Botheringe poerten" von Arnt Ulgers Witwe, Bürgerin zu Groninghen, gekauft haben. Sie geben dafür dem Everdt auf Lebenszeit zu Michaelis 24 1/2 rheinische Gulden, weiter auf ewig 1 rheinischen Gulden einem Vikar des von Johans Gruter fundierten neuen Hospitals auf St. Peter und Paul, zu 2/3 für eine Memorie am Sterbetag der Gertrud, zu 1/3 für die Armen. Dieser Vikar soll auch den Garten der verstorbenen Gertrud vor Rene "buten der Monster poerten by der steghe ... na Monster by den Horstkamp" nach dem Tode Everdes und Gesen Slykes haben, dafür soll er jährliche auf Annunciatio Marie für 3 Schillinge Brot für die Armen geben. Nach dem Tode des Evert gibt das Kloster Bentlage jährlich 1 Gulden zu seiner Memorie, 13 1/2 Gulden sollen Prior und die 4 Senioren zu Almosen geben, und zwar 1 Jahr an 2 arme "clercken", Bürgerkinder aus Rene, die auswärts zur Schule gehen (mit näheren Bestimmungen über die Auszahlung und die Pflichten der damit Bedachten), das andere Jahr an 2 "megeden", Bürgerkinder "echte offt unechte", die ins Kloster gehen wollen, zu vergeben von Bürgermeister und Schöffen der Stadt Rene (mit näheren Bestimmungen über die Verwendung). Machen diese davon keinen Gebrauch, steht der Betrag einer "armen maghet" des Kirchspiel Rene, die ins Kloster will, und zur Hälfte den Observanten (die auch vorher schon bei Verfall der Rente bedacht wurden) zu. (Nähere Bestimmungen über die Reihenfolge der Bedachten und die Zeitdauer der Zahlung folgen.) Von den Observantenklöstern sollen Bylevelde, Lemegou, to dem Hamme und Dorsten bedacht werden. (Strafbestimmungen und Angaben über die Rechnungslegung folgen.) Der Siegler gibt seine Zustimmung und siegelt mit dem "meysten" Siegel des Offizialats, dem er das kleine hinten aufdrückt. Wylhelmus de Rivo, Prior und "generael mester" des Kreuzordens siegelt zum Zeichen der Zustimmung. Weiter siegeln der Konvent zu Bentlage und Bürgermeister und Rat zu Rene. Zeugen: Johan Adelinck und Johannes Holtkamp. feria quinta post visitationis beate Marie virginis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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