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Reversal des Dyderich van Wolffhem und dessen Sohn (?) Johan, in dem sie ihre Schadloshaltung bezeugen, dass Margaretha von der Mark-Arensberg, Äbtissin, sowie die Pröpstin und Küstersche des Freiweltlichen Damenstifts Essen, ihnen das Gut zu Wisskinck mit allem Zubehör, gelegen im Kirchspiel Bulleren (Buldern) und gehörig zum Prinzipalhof Ringelickdorpe, nach Hof- und Stiftsrechten zu Essen gegen Zahlung einer jährlichen Erbpacht, Zinsen, Dienste und Schatzungen nach dem propsteilichen Registern ein Leben lang verpachtet habe. Die Erben und Nachkommen der Aussteller können gegen Zahlung von 1 Mark in Pfennige, die im Lande von der Mark gang und gäbe sind, das Gut Wissinck erneut erblich pachten. Siegelankündigung der Aussteller

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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